OKiTALK.news – „Durchbruch für die Pressefreiheit in Sachen Justizkontrolle“ – 03.10.2023 – 20 Uhr live –
Wer kennt das nicht? Da findet mal eine wirklich spannende „Verhandlung“ an einem „Deutschen Gericht“ (vgl. § 15 GVG) statt und plötzlich steht alles Kopf und bereits am Eingang bei der sog. „Einlass-Kontrolle“, spätestens aber im Rahmen eines hübschen Sonder-Aufbaus vor dem „Verhandlungs-“Saal werden einem die Telefone, Laptops, Kameras und andere elektronische Geräte abgenommen? – Vorübergehend selbstverständlich. Gegen eine hübsche Wertmarke.
Wozu soll das denn dienen? Etwa der SICHERHEIT im „Verhandlungs-“ Zimmer? So alá § 176 Abs. 1 GVG ?? Der da lautet: „Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden. „
Nun, erinnern wir uns doch z.B. an den bekannten Skandal-Fall rund um den „Kinder-Sklaven“ Dave Möbius. Dave und seine Schwester Pia Möbius wurden im Rahmen einer Familien-Streitigkeit am „Amtsgericht“ Wittmund von ihren Eltern getrennt und in verschiedene Kinder-Heime oder Gefängnisse gesperrt. Da Dave einen starken Willen hatte, sein Grundrecht auf Freiheit aus Artikel 2 GG durchzusetzen, verschaffte er sich einige Male dieses Grundrecht. Bis auf die geglückte Flucht auf Grund der geleisteten Flucht-Hilfe endeten alle vorangegangenen Flucht-Versuche mit der Gefangennahme durch Mitarbeiter des privaten Sicherheitsunternehmens CONSTELLIS, welches zum amerikanischen Blackwater-Konzern gehört. Wobei Dave auf Grund seiner „Freiheits-Tendenzen“ ja zuletzt im Rahmen einer absolut illegalen „Inkognito-Unterbringung“ in einem der diversen Kinder-Gefängnisse wie sie z.B. die Firma WILDFANG GmbH auf Rügen und anderswo betreiben, seiner Freiheit über den Zeitraum von DREI JAHREN beraubt wurde.
Bei der „Verhandlung“ am „Amtsgericht“ Wittmund, Strafabteilung gegen den freien Journalisten und Moderator diverser Aufklärungs-Formate wie z.B. „Bewusst-TV“ Jo Conrad und gegen die Angela Masch (†), welche beide dem Dave Möbius auf seiner vorletzten Flucht geholfen hatten, gab es genau solche „Sicherheits-Maßnahmen“……
Ein Mitglied des LICHTBLICK – Verein für Soziale Verantwortung e.V., welches zuweilen „Verhandlungen“ an diversen „Gerichten“ begleitet und hin und wieder auch selbst Teilnehmer solcher „Verhandlungen“ ist, sollte am Landgericht Bielefald bereits im Voraus arg reglementiert werden, da er den „Richtern“ als Vertreter der FREIEN (und nicht käuflichen) PRESSE bekannt ist.
Mit diversen „Tricks“ hatte der Präsident des, in der wirtschaftlichen Datenbank „UPIK“ (https://www.dnb.com/de-de/upik/nutzungsbedingungen/) gelisteten „Landgerichts“ Bielefeld
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versucht, dem freien Journalisten die Ausübung seiner FREIEN PRESSETÄTIGKEIT aus dem „Landgericht Bielefeld“ heraus zu untersagen.
Mit einer geschickten Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden konnte das Vereinsmitglied seine Grundrechte, basierend aus der PRESSEFREIHEIT aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG in einem einstweiligen Anordnungsverfahren durchsetzen.
Der erwirkte Beschluss dürfte von allgemeinen Interesse und ebensolcher Bedeutung sein.
Allen Menschen, unabhängig von deren Involvierung in scheinbar „juristischen Verfahren“ an sog. „Gerichten“ sollte ins Auge stechen, dass es in den zunehmend schwieriger werdenden Zeiten immer wichtiger wird, sich zu vernetzen. Innerhalb des Sozialen Solidarbündnis des LICHTBLICK – Verein für Soziale Verantwortung e.V. können und sollen sich alle Menschen untereinander unterstützen und auf die Expertisen und Fähigkeiten anderer Vereinsmitglieder zurückgreifen.
Alleine stark – zusammen unschlagbar !
Die Daten des Vereins:
Lichtblick – Verein für Soziale Verantwortung e.V.
Hauptstr. 96
09544 Neuhausen
Mobil.: 0157 544 79 537
E-Mail: Familienwohl@yahoo.com
Internet: https://lichtblickevblog.wordpress.com/lichtblick-e-v-erfolge/
Vereinsregister:
Amtsgericht Chemnitz VR 3813
Der Verein ist gemeinnützig
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